Warum die Planung dieses Bauprojekts gegen die Leitlinien der Stadt verstößt

Von: Sabine Leithäuser

Die Stadt handelt nicht ohne Planung. In zahlreichen Konzepten, Satzungen und Beschlüssen hat sie selbst festgelegt, wie sich Offenbach künftig entwickeln soll und welche Anforderungen für Neubauten gelten. Diese Leitlinien basieren auf wissenschaftlichen Untersuchungen zur demografischen, wirtschaftlichen und klimatischen Entwicklung.

Umso problematischer ist es, wenn konkrete Bauvorhaben diesen eigenen Vorgaben widersprechen. Genau das zeigt sich bei der derzeit geplanten Neubebauung.

Der Masterplan: Wohnbaupotential vorhanden, aber nicht mehr in der Innenstadt , diese braucht Ausgleichsflächen

Im Masterplan der Stadt werden auf Grundlage fundierter wissenschaftlicher Analysen der zukünftige Wohnungsbedarf und die geeigneten Wohnbauflächen ermittelt. Dort wird klar festgelegt, dass und wo in Offenbach noch Flächen für zusätzlichen Wohnungsbau vorhanden sind.

Für die Innenstadt wird dabei lediglich ein einziges relevantes Wohnbaupotenzial genannt: das ehemalige Toys-R-Us-Gelände.

Für die übrige erweiterte Innenstadt – zu der auch das Mathildenviertel gehört – kommt der Masterplan zu einem anderen Ergebnis: Hier sei nur ein sehr geringer Zuwachs durch behutsame Bestandsentwicklung möglich, etwa durch Dachaufstockungen oder kleinere Ergänzungen.

Gleichzeitig wird deutlich betont, dass aufgrund der bereits hohen Bebauungsdichte Maßnahmen zur Begrünung und zur Schaffung von Freiflächen Vorrang haben müssen.

Eine massive Nachverdichtung steht damit im klaren Widerspruch zu den eigenen Planungsgrundlagen der Stadt.

Niederschlagswassersatzung: Versickerung statt Kanalisation

In der städtischen Niederschlagswassersatzung ist verbindlich geregelt, dass bei Neubauten das gesamte Regenwasser auf dem Grundstück versickern muss. Eine Einleitung in die Kanalisation ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Diese Regelung verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  • Schutz des Bodens und der natürlichen Wasserhaushalte
  • Erhalt von Grünflächen und Gärten
  • Vermeidung von Setzbewegungen durch sinkenden Grundwasserspiegel
  • Entlastung der Kanalisation bei zunehmenden Starkregenereignissen

Gerade angesichts des Klimawandels und häufiger werdender Starkregenfälle ist diese Regelung zentral, denn die Erweiterung von Abwassersystemen ist teuer und und stößt auf natürliche Grenzen (Größe der Abwasserrohre).

Die geplante Neubebauung jedoch über- und unterbaut das Grundstück zu über 90 %. Die verbleibenden Freiflächen sind mit schützenswerten Bäumen bestanden und stehen kaum für eine Regenwasserversickerung zur Verfügung.

Damit stellt sich eine grundlegende Frage:
Wie soll die Satzung überhaupt eingehalten werden?

Mögliche Lösungen wären nur mit extremem Aufwand denkbar – etwa riesige Regenrückhaltebecken. Soll etwa die Tiefgarage selbst als Wasserreservoir dienen?

Während andere Städte und auch Offenbach mit erheblichem Aufwand versuchen, ihre Städte klimafest zu machen, würde hier ohne zwingenden Grund eine weitere Aufheizung und Versiegelung der Innenstadt vorangetrieben.

Das Schwammstadtprinzip

Die Stadt hat sich außerdem per Beschluss zum sogenannten Schwammstadtprinzip bekannt. Ziel dieses Konzepts ist es, Städte so zu gestalten, dass sie Wasser aufnehmen, speichern und verdunsten können – ähnlich wie ein Schwamm.

Typische Maßnahmen sind:

  • mehr Grünflächen
  • entsiegelte Böden
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Versickerungsflächen

Die geplante Bebauung mit einer extrem hohen Versiegelung steht diesem Prinzip eklatant entgegen.

Klimafunktionskarten: Mehr Begrünung erforderlich

Die Stadt hat wissenschaftlich erarbeitete Klimafunktionskarten erstellen lassen. Diese zeigen, wie sich Hitze und Luftströmungen im Stadtgebiet verteilen und wo besondere Belastungen bestehen.

Das betroffene Gebiet wird darin als bioklimatischer Belastungsraum ausgewiesen. In solchen Bereichen empfehlen Fachleute ausdrücklich Maßnahmen, die die Hitzeentwicklung reduzieren:

  • mehr Begrünung
  • bessere Durchlüftung
  • weniger versiegelte Flächen

Während viele Städte ihre Innenstädte derzeit gezielt begrünen, droht hier das Gegenteil:

Eine massive Bebauung würde einen neuen Hitzehotspot schaffen. Selbst eine Fassadenbegrünung ist bislang nicht vorgesehen.

Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)

Auch im Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans wird die Fläche als bioklimatischer Belastungsraum mit Ausgleichsfunktion dargestellt.

Wenn die Stadt einen Bebauungsplan aufstellt, muss sie diese regionalen Planungen berücksichtigen. Eine massive Blockrandbebauung mit extrem hoher Versiegelung steht damit in deutlichem Widerspruch zu den dargestellten Zielen.

Planungshoheit der Stadt wahrnehmen

Die Stadt Offenbach besitzt die Planungshoheit über ihr Stadtgebiet. Das bedeutet: Sie entscheidet selbst, welche Art der Bebauung möglich ist und welche nicht. Bebauungspläne sind genau das Instrument, mit dem die Stadt ihre eigenen Ziele für Stadtentwicklung, Klima- und Freiraumschutz verbindlich umsetzen kann.

Diese Verantwortung darf nicht aus der Hand gegeben werden. Wenn Investorenprojekte die eigenen Leitlinien, Satzungen und Beschlüsse unterlaufen, ist es Aufgabe der Stadt, klare Grenzen zu setzen und ihre Planungshoheit aktiv wahrzunehmen.

Unser Appell

Die Stadt Offenbach hat sich selbst klare Leitlinien gegeben – zum Schutz des Stadtklimas, für eine nachhaltige Stadtentwicklung und für eine lebenswerte Innenstadt.

Diese Beschlüsse dürfen nicht nur auf dem Papier stehen.

Wir fordern die Stadt auf,

  • ihre eigenen Planungsgrundlagen ernst zu nehmen,
  • ihre Beschlüsse konsequent umzusetzen und
  • ihre Planungshoheit verantwortungsvoll wahrzunehmen, statt sie faktisch an Investoren abzugeben.

Nur so kann eine nachhaltige und verantwortungsvolle Entwicklung unserer Stadt gelingen.